Als Ausnahme von der allgemeinen Regel ist es außerhalb der Stadt möglich, ein anderes Fahrzeug rechts zu überholen, wenn:
Der Fahrer des zu überholenden Fahrzeugs weist deutlich auf seine Absicht hin, die Fahrtrichtung nach links zu ändern oder auf dieser Seite anzuhalten, sofern genügend Platz vorhanden ist .
Das Manöver wird auf Einbahnstraßen durchgeführt .
Auf Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen pro Richtung ist der rechte Fahrstreifen frei und der mittlere und der linke Fahrstreifen belegt .