An der Kreuzung und an einer anderen Stelle, an der der Verkehr durch Einrichtungen zur Lichtsignalgebung geregelt wird , warnt grünes Blinklicht die Verkehrsteilnehmer
die bevorstehende Beendigung der freien Durchfahrt
das unmittelbar bevorstehende Erscheinen eines gelben , oder roten Lichts
obligatorisches Anhalten von Fußgängern und Fahrzeugen