Antwort 1 und 2 sind Fälle, in denen die Geschwindigkeit gemäß Artikel 5 des Rundschreibens Nr. 13/2009/TT-BGTVT
Antwort 3 ist falsch, weil das überholende Fahrzeug langsamer werden muss, nicht das Fahrzeug Fahrzeug.
Wenn sich auf der Straße Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder oder Hindernisse befinden; wenn die Sicht eingeschränkt ist; wenn Sie an Kreuzungen vorbeifahren, an denen sich Straßen mit Eisenbahnen, Kreisverkehren, unebenen Straßen rau, rutschig, staubig. . kreuzen
Beim Überqueren der Brücke ist der Düker schmal; beim Aufstieg in der Nähe der Hangspitze, beim Abstieg, beim Durchfahren von Schulen, überfüllten Orten, dicht besiedelten Orten, mit Häusern in der Nähe der Straße.
Beim Fahren eines Fahrzeugs, das ein anderes Fahrzeug auf einer Autobahn überholt.