Antwort 2 ist falsch, da FE keine Sattelzugmaschine hat.
Fahrzeuge gemäß Führerscheinklasse E mit Anhänger und fahrberechtigt: Personenkraftwagen verbunden mit Waggons und Fahrzeuge gemäß Führerscheinklasse B1, B2, C, D , FB2, FD.
Fahrzeuge der Führerscheinklasse E mit Zuganhänger, Sattelzugmaschine und Fahrerlaubnis: Personenkraftwagen mit Wagen und Fahrzeuge der Führerscheinklasse B1, 82, C, D, FB2, FD.