Antwort 2 ist falsch, da Sie kein Gepäck und keine Güter mitführen, die gemäß Artikel 71 des Straßenverkehrsgesetzes gesetzlich für den Verkehr verboten sind.
Fahrkarten kaufen und Fracht- und Transportgebühren für Übergepäck bezahlen; zur vereinbarten Zeit am Abflugort anwesend sein; Beförderungsvorschriften einhalten; Anweisungen von Fahrern, Servicepersonal an Fahrzeugen zu Vorschriften strikt befolgen um Verkehrsordnung und Sicherheit zu gewährleisten.
Mitführen von Gepäck und gesetzlich verbotenen Waren bei der Zahlung von Fracht- und Transportgebühren.
Bringen Sie kein Gepäck oder Waren mit, deren Verkehr gesetzlich verboten ist.