Auf dieser stadtauswärts gerichteten Zweiwegestraße hat der Fahrer des auf dem Foto zu sehenden Fahrzeugs in einem Abstand von 40 Metern hinter seinem beschädigten Fahrzeug einen einzelnen Gefahrenvormelder angebracht . Sie glauben . das ist richtig ? .
Ja, solange es von entgegenkommenden Fahrern aus 100 Metern sichtbar ist .
Nein, denn ich hätte es 50 Meter entfernt platzieren sollen, genau .
Nein, denn er hätte zwei platzieren sollen, einen vorne und einen hinten, mindestens 50 Meter entfernt und aus 100 Metern sichtbar .