Auf einer Einbahnstraße haben Sie . Ihr Auto abseits der Straße auf der linken Straßenseite geparkt und den befahrbaren Teil des Seitenstreifens freigelassen . Sie haben es richtig gemacht ? .
Nein, da das Parken auf diesen Straßen auf der rechten Seite sein muss .
Ja, weil ich abseits der Straße und am Seitenstreifen geparkt habe .
Ja, da auf Einbahnstraßen beidseitig geparkt werden darf .