Auf Verlangen eines Polizeibeamten ist der Fahrer verpflichtet, das Fahrzeug einer Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs zu unterziehen . Wird bei dieser Überprüfung ein schwerwiegender oder gefährlicher Mangel festgestellt
der Fahrer ist verpflichtet, die Kosten der Kontrolle an die Polizei zu zahlen .
die Kosten der Inspektion werden von der Versicherungsgesellschaft übernommen, bei der das Fahrzeug versichert ist .
die Kosten der Inspektion trägt der Fahrzeughalter .