Auf zweispurigen Straßen mit drei mit Markierungen gekennzeichneten Fahrstreifen, von denen die mittlere für beide Fahrtrichtungen verwendet wird außer auf Straßen mit Gegenverkehr-, die ganz linke Fahrspur eingeben:
Zulässig .
Verboten .
Erlaubt, nur zum Überholen, Umfahren, Linksabbiegen oder Wenden .