Autobahnen, Straßen und Ortsstraßen sind befahrbar, wenn sie den sicheren Verkehr von Straßen und anderen Fahrzeugen ermöglichen, die geeignet sind für:
Der Bauzustand und der technische Zustand dieser Straßen und Wettersituationen und deren Folgen .
Fähigkeit des Fahrers, auf unerwartete Situationen im Straßenverkehr zu reagieren .
Fahreigenschaften des vom Fahrer verwendeten Fahrzeugs im Straßenverkehr .