Außerhalb von Ortschaften, auf Fahrspuren, deren Fahrbahn nur eine Fahrspur in jede Richtung hat, müssen schwere Fahrzeuge mit Leerlaufgeschwindigkeit einen Mindestsicherheitsabstand zwischen ihnen einhalten?
Nein, die Straßenverkehrsordnung begründet keine Verpflichtung.
Ja, sie müssen einen Abstand von mindestens 150 Metern einhalten.
Ja, sie müssen einen Abstand von mindestens 50 Metern einhalten.