Bei Einbahnstraße und Standstreifen hat die Straßenverkehrsordnung eine zusätzliche Fahrspur in eine der Verkehrsrichtungen freigegeben . Diese Fahrspur können Sie mit Ihrem Sattelkraftfahrzeug benutzen ?
Nein, diese Spur ist für den Verkehr von Motorrädern und Autos reserviert .
Ja, im Allgemeinen und es sei denn, die Beschilderung verbietet dies .
Nein, diese Spur darf nur von Motorrädern, Autos, gemischten Fahrzeugen und Bussen befahren werden .