Bei einem gezogenen Fahrzeug müssen bei eingeschränkter Sicht beleuchtet sein:
Die Scheinwerfer für Seitenmarkierungs- oder Abblendlicht und bei Ausfall dieser Scheinwerfer das Zugfahrzeug auf der Seite zur Fahrbahnmitte müssen vorn mit einem blendfreien weißen Licht und einem roten Licht bei . ausgeleuchtet werden es gibt
Standlicht oder Abblendlicht und bei Ausfall dieser Lichter muss das Fahrzeug vorn durch ein rotes Blinklicht ausgeleuchtet werden .
Standlicht zusammen mit Warnlicht an ; Bei Ausfall des Standlichts kann das Warnlicht separat verwendet werden .