Bei unzureichender Sicht , an Orten mit Zwangsstopp , wo dies verboten ist, sollte der Fahrer sofort das rote Blinklicht oder eine ähnliche wirksame Vorrichtung- einschalten :
Erst nach Einschalten des Notlichts
Nur im Fall , ist kein Notlicht vorhanden oder es ist außer Betrieb
Sowohl nach dem Einschalten des Notlichts , als auch im Fall ,, wenn ein solcher Alarm nicht vorhanden oder außer Betrieb ist