Bei Verstreuen / Verschütten von Gütern auf der Straße , beim Transport von Schütt- und Flüssiggütern , ist der Fahrzeugführer verpflichtet, :
Den Versender telefonisch benachrichtigen und die Bewegung fortsetzen
Fahren Sie den Verkehr mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km / h , fort, damit die beladene / entladene Ladung keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt
Stoppen Sie die Bewegung und ergreifen Sie Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen