Beim Befahren einer Kreuzung durch einen Polizeibeamten ist der Fahrer eines Fahrzeugs, für das sich eine solche Verpflichtung aus der Anweisung des Polizeibeamten ergibt, verpflichtet, das Fahrzeug anzuhalten:
Vor der Kreuzung .
An einer Stelle, wo er eine gute Sicht auf die Kreuzung hat .
An der Kreuzung und so weit vom Polizisten entfernt, dass seine Sicherheit nicht gefährdet ist .