Beim Transport eines Fahrzeugs oder Containers gilt das Fahrzeug als überdimensioniert groß- ,, wenn seine Höhe über der Fahrbahnoberfläche : . beträgt
Überschreitet 2 , 30 Meter , aber nicht mehr als 3 , 50 Meter
3 , 50 Meter , überschreitet, aber 4 , 30 Meter nicht überschreitet