Beim Überholen des entgegenkommenden beleuchteten Fahrzeugs hat der Fahrer:
Um das Fahren des beleuchteten entgegenkommenden Fahrzeugs zu verfolgen, um zu vermeiden, in eingeschaltete Lichter zu blicken, um Blendung und kurzzeitigen Verlust der scharfen Sicht zu vermeiden.
Um die Spur des entgegenkommenden Fahrzeugs durch Blick in eingeschaltete Lichter zu überwachen; kann in so kurzer Zeit keine Blendung und kurzzeitiger Sehverlust auftreten.
Nur meine eigene Fahrtrichtung verfolgen. Das Verhalten entgegenkommender Fahrzeuge stellt keine Gefahr dar.