Bitte beachten Sie die Angaben in den beiden Meldebescheinigungen. Wenn Sie diesen gebremsten Anhänger mit dem Kombi mit dem Führerschein der Klasse BE ? ziehen dürfen
Ja, wenn die Anhängelast nicht mehr als 75 kg beträgt
Ja, wenn der Anhänger ein tatsächliches Gesamtgewicht von nicht mehr als 1 hat. 500 kg
Nein, denn das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers übersteigt die maximal zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs
Nein, wenn das tatsächliche Anhängergewicht 750 kg übersteigt