Inhaber einer Volllizenz können für die Verwendung eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung mit einer Geldstrafe belegt werden. Fahrschüler können überhaupt kein Telefon verwenden, da dies als Ablenkung angesehen würde. [Mobiltelefone und andere elektronische Geräte<1 > Risiken managen; Der Weg zum Solo-Fahren]