Das Abstellen eines Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 Tonnen ist an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 Uhr und 6.15.00 Uhr regelmäßig gestattet ?
In Gewerbegebieten
In reinen Wohngebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen
In speziellen Erholungsgebieten, auf ausreichend breiten Straßen