Das Anhalten von Fahrzeugen auf der Fahrbahn ist verboten :
Nur auf Straßenbahn- und Bahngleisen im Gelände , oder in der Nähe von ,, wenn dies den Straßenbahn- oder Zugverkehr erschweren kann
Nur an Orten ,, an denen das Fahrzeug andere Verkehrszeichen oder Verkehrszeichen verdeckt
Nur auf der zusätzlichen Fahrspur, die mit dem entsprechenden Verkehrszeichen , gekennzeichnet ist, das für die Bewegung langsam fahrender Fahrzeuge bestimmt ist