Das Fahren des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen ist verboten, wenn:
der Lenkmechanismus verschleißt über die zulässigen Grenzen hinaus ;
. Auf dem Fahrzeug sind Aufschriften, Zeichnungen, Erkennungszeichen oder Werbung angebracht, um die Wirksamkeit der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen zu verhindern oder zu verringern oder um das Kennzeichen zu lesen ;
das Fahrzeug hat an der Windschutzscheibe oder an den Seitenscheiben montierte Zubehörteile, die die Sicht des Fahrers während der Fahrt einschränken oder verwischen