Das Fahren eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen mit einem Blutalkoholwert von 1,2 g/l wird mit Freiheitsstrafe geahndet. Stimmen Sie dieser Aussage zu?
Nein, Autofahren mit Alkohol ist kein Verbrechen.
Ja, aber nur für Autofahrer.
Ja, der Fahrer kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.