Das Fahren eines Motorrads mit einer Alkoholkonzentration von mehr als 0,25 Milligramm/1 Liter Atemluft ist verboten.
Bei Autos, Traktoren und Spezialmotorrädern ist nur ein Alkoholgehalt im Atem erforderlich 2>
Die Alkoholkonzentration überschreitet 0,25 Milligramm/1 Liter Atemluft.
Die Alkoholkonzentration überschreitet 0,20 Milligramm/1 Liter Atemluft.