Das Führen eines Fahrzeugs ohne Führerschein und Kfz-Versicherung ist ein Verstoß. Wird administrativ sanktioniert und das Fahrzeug beschlagnahmt.
Besitz eines für den Fahrzeugtyp geeigneten Führerscheins; eines Kraftfahrzeugs, das die Vorschriften über Qualität, technische Sicherheit und Umweltschutz gewährleistet.
Gültige Haftpflichtversicherungsbescheinigung des Kraftfahrzeughalters vorlegen; Straßenbenutzungsgebühr vorschriftsmäßig bezahlen.