Jede Wohnsiedlung mit mindestens 500 Einwohnern, deren Anfang mit dem Verkehrszeichen „Wohnsiedlung“ und deren Ende mit dem Verkehrszeichen „Ende der Wohnsiedlung“ gekennzeichnet ist .
Eine Gemeinde mit mindestens 50 ständigen Einwohnern, deren Anfang mit dem Verkehrszeichen „Gemeinde“ und das Ende mit dem Verkehrszeichen „Ortsende“ gekennzeichnet ist .
Bebautes Gebiet, dessen Anfang mit dem Verkehrszeichen „Wohngebiet“ und dessen Ende mit dem Verkehrszeichen „Ende des Wohngebiets“ gekennzeichnet ist .