Das zuständige Gemeindeamt mit erweitertem Zuständigkeitsbereich erteilt dem Bewilligungs- Bewilligungs--Inhaber unverzüglich nach Anzeige einer Beschädigung der Bewilligung:
Eine Bescheinigung über die Anzeige von Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung des Führerscheins.