Das Überholen auf öffentlichen Straßen ist verboten:
auf dem Straßenabschnitt, wo sich eine Kolonne von wartenden Fahrzeugen gebildet hat, wenn durch diese in die entgegengesetzte Fahrtrichtung eingefahren wird ;
an Kreuzungen nur mit Verkehrszeichen ;1
wenn der veraltete abgeschleppt wird und die Warnblinkanlage . eingeschaltet ist