Nur wenn sie den markierten Fußgängerüberweg im Ort überqueren .
Nur Drehen oder Rückwärtsfahren .
Überqueren einer Landstraße, auf die der Fahrer abbiegt, Abbiegen in eine abseits der Straße liegende Stelle, beim Einfahren in eine Landstraße sowie Wenden oder Rückwärtsfahren .