Im Dorf an der "T"-Kreuzung auf der gegenüberliegenden Straßenseite .
An einer Kreuzung und in einem Abstand von weniger als 3 m vor und 3 m hinter der Kreuzungsgrenze .
An einer Kreuzung und in einem Abstand von weniger als 5 m vor der Grenze der Kreuzung und 5 m dahinter ; gilt dieses Verbot nicht in der Gemeinde an der „T“-Kreuzung auf der gegenüberliegenden Seite der entstehenden Straße .