Zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs und im Falle einer Kombination maximal zulässige Geschwindigkeit eines der Fahrzeuge in der Kombination .
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs und muss bei einer Kombination die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Anhängers nicht berücksichtigen .
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs und darf bei einer Kombination nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Anhängers berücksichtigen .