Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs, der ein tragbares Warndreieck verwenden muss, muss dieses anbringen:
Auf dem Bordstein in einem Abstand von mindestens 80 m, auf der Autobahn und Straße I . Klasse mindestens 130 m hinter dem Fahrzeug .
Am Fahrbahnrand gut sichtbar und gut sichtbar für entgegenkommende Fahrer, im Abstand von mindestens 50 m, auf der Autobahn mindestens 100 m hinter dem Fahrzeug ; in der Gemeinde kann dieser Abstand kürzer sein < 2> wenn die Umstände dies erfordern
In beliebiger Entfernung zum Fahrbahnrand, damit . für entgegenkommende Fahrer rechtzeitig und deutlich sichtbar ist