Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs, dessen Gesamtgewicht 3 . 500 kg nicht überschreitet, darf in der Gemeinde anhalten und stehen:
auch senkrecht, oder schräg zum Fahrbahnrand oder in der zweiten Reihe anzuhalten, wenn dies die Sicherheit und den reibungslosen Betrieb nicht gefährdet .
Auch senkrecht oder schräg zum Fahrbahnrand ; in der zweiten Reihe darf nur der Fahrer des Taxifahrzeugs . anhalten
Nur rechts in Fahrtrichtung parallel zum Fahrbahnrand und so nah wie möglich ; darf der Fahrer des Taxifahrzeugs in der zweiten Reihe anhalten .