Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg darf in der Gemeinde anhalten und stehen bleiben:
auch senkrecht, oder schräg zum Fahrbahnrand oder in der zweiten Reihe anzuhalten, wenn dies die Sicherheit und den reibungslosen Betrieb nicht gefährdet .
auch senkrecht oder schräg zum Fahrbahnrand . In der zweiten Reihe darf der Fahrer nur den Fahrer des Taxifahrzeugs anhalten .
in Fahrtrichtung rechts möglichst nahe am Fahrbahnrand und auf der Einbahnstraße rechts und links, in einer Reihe und parallel zum Fahrbahnrand .