sollte die Geschwindigkeit nicht stark reduzieren, es sei denn, dies ist zur Unfallvermeidung erforderlich
muss bei Verkehrsgefährdung die Geschwindigkeit reduzieren und ggf. anhalten
ist verpflichtet, bei Blindheit die Geschwindigkeit zu reduzieren und ggf. anzuhalten
ist nicht verpflichtet, bei Wasser oder Schlamm auf der Fahrbahn die Geschwindigkeit zu reduzieren, um zu verhindern, dass Fußgänger schmutzig werden ,