Der Fahrer ist verpflichtet, sich einer Untersuchung zu unterziehen, um festzustellen, ob er nicht von Alkohol oder einem anderen Suchtmittel betroffen ist:
Auf Wunsch des Bürgermeisters .
Auf Antrag eines Polizeibeamten oder Stadtpolizeibeamten .
Auf Wunsch eines Mitarbeiters eines Transportunternehmens .