Der Fahrer muss dem Fahren auf Fahrzeugen Vorrang einräumen:
Nur beim Einfahren ins Gelände auf einer Straße ; beim Einfahren in einen Feld- oder Forstweg, einen Radweg oder eine Wohn- oder Fußgängerzone auf eine andere Straße gelten die Bestimmungen zum Befahren einer Kreuzung .
Bei Einfahrt von einer Stelle außerhalb der Straße auf die Straße und bei Einfahrt von einer Sonderstraße, von einem Radweg oder aus einer Wohn- oder Fußgängerzone in eine andere Straße .
Beim Einfahren in eine Straße oder Forststraße auf einer Straße, nur wenn auf der Straße fahrende Fahrzeuge von links kommen .