Der Frachtführer kann das Fahrzeug jederzeit und an jedem Ort bewegen , um die Ladung zu zerstören oder zu entschärfen ohne Schadenersatzpflicht , oder :
Die besagte Ladung ist gefährlich , deren Gefahr er aufgrund der Nichtzustellung der Informationen durch den Absender nicht kannte
Es besteht der begründete Verdacht ,, dass der Absender die Versandkosten nicht rechtzeitig bezahlt