Der in der Mitte des Fotos zu sehende Tourismus ist in dem Bereich geparkt, der mit parallelen schrägen Streifen markiert ist, die von einer durchgezogenen Linie umrahmt sind . Stimmt ? .
Nein, weil es verboten ist .
Ja, da es sich um einen vom Verkehr ausgenommenen Bereich handelt und die Warnblinkanlage eingeschaltet ist .
Ja, da es sich um einen speziell dafür ausgewiesenen Bereich handelt .