Darf keine Eingaben, Änderungen, Korrekturen oder Anpassungen davon vornehmen.
Darf Daten am Führerschein nur korrigieren, wenn offensichtlich ist, dass sie falsch sind.
Darf die erforderlichen Änderungen und Korrekturen im Führerschein nur vornehmen, wenn er/sie diese am nächsten Werktag beim zuständigen Gemeindeamt mit erweitertem Zuständigkeitsbereich meldet.