Der Teil der Auffahrt beinhaltet nicht den Landstreifen auf beiden Seiten der Straße und andere Hilfsarbeiten und -geräte.
Antworten 2 und 3 sind falsch, da Landstreifen auf beiden Seiten der Straße vorhanden sind. und Konstruktionen. , sonstige Hilfseinrichtungen.
Teil einer Fahrbahn für den Fahrzeugverkehr.
Ist der Teil der Straße, der für vorbeifahrende Fahrzeuge verwendet wird, der Landstreifen an beiden Seiten der Straße, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Der für Verkehrsfahrzeuge, sonstige Hilfsarbeiten und Einrichtungen genutzte Teil der Fahrbahn und der Landstreifen an beiden Straßenseiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.