Der Verkehr auf dem für den öffentlichen Personenverkehr reservierten Fahrstreifen, der als solcher gekennzeichnet ist, ist erlaubt:
Fahrzeuge, die den öffentlichen Personenverkehr und Kraftfahrzeuge mit vorrangigem Verkehrsregime durchführen, wenn sie bei Interventionsmaßnahmen oder in dringenden Missionen unterwegs sind ;
nur öffentliche Verkehrsmittel ;
alle Fahrzeuge, wenn es die Bewegung der vorrangigen Fahrzeuge nicht beeinträchtigt .