Bereich, der mit einem Verkehrsschild "Fußgängerzone" beginnt und mit einem Verkehrsschild "Fußgängerzone Ende" endet .
Der Bereich, dessen Anfang durch das Verkehrsschild "Fußgängerweg" und das Ende durch das Verkehrsschild "Ende des Fußgängerweges" gekennzeichnet ist .
Alle Gehwege, die durch die Höhe oder aus anderen Gründen von der Straße getrennt sind und die andere Verkehrsteilnehmer als Fußgänger nicht benutzen dürfen .