Das Ende eines Abschnitts, in dem aus umweltbedingten oder meteorologischen Gründen häufig Nebelbänke vorhanden sind, die Fahrzeugführer zwingen, die Nebelscheinwerfer einzuschalten .
Das Ende eines Abschnitts, in dem eine Nah- oder Kreuzungsbeleuchtung vorgeschrieben ist und die Möglichkeit, wenn die Umstände es zulassen, darauf zu verzichten
Der Beginn eines Abschnitts, in dem aus umweltbedingten oder meteorologischen Gründen häufig Nebelbänke auftreten und Sie daher die Nebelscheinwerfer einschalten müssen .