Die Kosten für das ? Bewegen des Fahrzeugs , in Fällen, in denen das Fahrzeug an Orten angehalten oder geparkt wird, an denen es verboten ist , trägt die :
Fahrzeugbesitzer oder Fahrer
die für innere Angelegenheiten zuständige Stelle oder die mit der Verbringung des Fahrzeugs betraute Organisation