Die Änderung des Familiennamens muss vom Inhaber des Führerscheins der zuständigen Gemeindebehörde der Gemeinde mit erweiterten Befugnissen bis spätestens:
Innerhalb von fünf Werktagen nach der Änderung .
Innerhalb von fünfzehn Werktagen nach dem Datum der Änderung .
Innerhalb von zwanzig Werktagen ab dem Datum der Änderung .