Die Änderung von Daten, die im Führerschein vermerkt sind, ist der zuständigen Gemeindebehörde der Gemeinde mit erweiterten Befugnissen bis spätestens:
Innerhalb von fünf Werktagen nach der Änderung .
Innerhalb von fünfzehn Werktagen nach dem Datum der Änderung .
Innerhalb von zwanzig Werktagen ab dem Datum der Änderung .