Verbietet das Abbiegen nach links an der nächsten Kreuzung, an einer speziell gebauten Straße an der Kreuzung oder an einer Stelle abseits der Straße .
Beendet das Linksabbiegeverbot an der nächsten Kreuzung, auf einer Sonderstraße an der Verbindungsstelle oder an einer Stelle abseits der Straße . .
Verbietet das Rechtsabbiegen an der nächsten Kreuzung, an einer speziell gebauten Straße an der Kreuzung oder an einer Stelle abseits der Straße .