Verbietet, an der nächsten Kreuzung nach rechts abzubiegen, auf eine Sonderstraße, wo sie auf die Straße trifft, oder an einen Ort außerhalb der Straße.
Verbietet das Abbiegen nach links an der nächsten Kreuzung, auf eine Sonderstraße, wo sie auf die Straße trifft, oder an einen Ort außerhalb der Straße.
Ende des Abbiegeverbots an der nächsten Kreuzung, auf eine Sonderstraße, wo sie auf die Straße mündet, oder auf einen Ort außerhalb der Straße.